Marktordnung

Allgemeine Marktordnung gültig für alle DHD-Veranstaltungen

Die Marktordnung dient der Sicherheit aller Teilnehmer. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie die Marktordnung.

Jeder Teilnehmer an diesem Markt hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder sonstiger Belästigung von anderen Teilnehmern oder Besuchern des Marktes kommt.

Verursacht ein Teilnehmer oder Besucher Schäden an Personen oder am Eigentum anderer, haftet der Verursacher selbst, gleiches gilt bei selbstverschuldeten Unfällen. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus.

Verkaufszeiten sind, wenn nicht anders angegeben:

samstags von 8.00 – 16.00 Uhr und sonntags von 11.00 – 17.00 Uhr.

Anreise am Tag vorher und Übernachtungen sind nicht gestattet. Die Plätze werden erst ab 6.00 Uhr vergeben. Der Aufbau vor 6.00 Uhr ist untersagt!!! Bei vorzeitigem Aufbau muss der Standplatz wieder geräumt werden. Die Vergabe der Standplätze wird, soweit möglich, in der Reihenfolge des Eintreffens vorgenommen, allerdings können aus organisatorischen Gründen auch Anbieter vorrangig eingewiesen werden.

Händler haben die vom Veranstalter oder seinen Helfern zugewiesenen Plätze einzunehmen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Behalten eines bestimmten Standplatzes. Platzreservierungen werden nach Absprache grundsätzlich nur gegen Vorkasse vorgenommen, zu zahlen beim Marktleiter.

Den Anordnungen des Veranstalters und seiner Helfer ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anordnung erfolgt ein Platzverweis ohne Rückzahlung des Standgeldes.

Die vom Teilnehmer angegebene Standgröße wird bei der Berechnung des Standgeldes zugrunde gelegt. Sollte bei der Nachprüfung festgestellt werden, dass die angegebene Meterzahl mit der tatsächlich in Anspruch genommenen Fläche nicht übereinstimmt, erfolgt eine Nachberechnung.

Teilnehmer, deren Kfz am Stand verbleiben, wird eine Mindestfrontlänge von 3 Metern berechnet. Die Standtiefe beträgt mit Kfz max. 4 Meter, ohne Kfz 2 Meter. Zu groß dimensionierte Fahrzeuge oder Hänger sind nach dem Entladen auf den Parkflächen abzustellen.

Berechnungsgrundlage ist immer die längste Standseite. Eck-Plätze können mit einem Zuschlag berechnet werden. Der Zusammenschluss mehrerer Aussteller mit kleinen Ständen zu einem großen „Sonderangebots-Stand“ ist nicht möglich.

Die Hauptgänge müssen von jeder Art Ware freigehalten werden! Es sind keine Kleiderständer, Kisten, etc. im Bereich der Gänge erlaubt.

Stand und Fahrzeug dürfen nur für die Dauer der Veranstaltung auf dem Gelände stehen.

Die Kosten für Energie- und Stromanschlüsse sind gesondert nach Markt zu erfragen und abzurechnen.

Einen Anspruch auf Strombezug gibt es nicht. Der Veranstalter behält sich vor, bei Überlastung oder Kurzschluss die Anzahl der Stromabnehmer sofort zu minimieren. Imbisse haben Vorrang. Die Standgebühr ist nicht zu kürzen oder zurückzuzahlen, wenn kein Strom zur Verfügung steht. Lässt ein Strombezahler jemand anderen an seine Steckdose, muss er auch die Kosten dafür übernehmen. Keiner darf den Strom weiterverkaufen oder weitergeben.

Der Stand ist gegen Sturm und Wind zu sichern. Die Verkaufsfläche vor dem Stand ist vom Standbetreiber eigenverantwortlich von Schnee und Eis zu befreien. Der Aussteller haftet für seinen Standplatzbereich inkl. Verkaufsfront und Kundenlauffläche.

Neuware ist nur auf Anfrage erlaubt. Betreiber von Neuwaregeschäften müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein. Imbiss, Getränke, Lebensmittel, Rappo- und Spezialverkauf sind nur mit Vertrag möglich. Bei Imbiss- oder Lebensmittelverkauf hat der Betreiber für alle Genehmigungen wie Gestattung, Gesundheitszeugnis (der amtlichen Behörden) usw. selbst zu sorgen.

Der Betrieb von Fernsehern, Rundfunkgeräten sowie sonstigen Tonträgern ist nur mit Erlaubnis des Veranstalters gestattet. GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Standbetreibers.

Verboten sind Artikel mit NS-Symbolen (auch überklebt) sowie Schuss-, Hieb- und Stichwaffen laut Waffengesetz. Drucksachen, Darstellung sowie sonstige Gewalt verherrlichende und rassistische Artikel und Pornographie in Schrift, Bild, Film und Ton sind ebenfalls verboten.

Weiterhin verboten sind: Das Anbieten von Raubkopien (von Filmen, Musik, Computer-Software, PC- und Konsolenspielen) und / oder Bildträger ohne Jugendfreigabe oder offizielle Alterskennzeichnung und nicht im Gebiet des EWR lizenzierte Daten-, Ton- oder Filmträger. Verboten ist der Verkauf von Waren mit gefälschten Markennamen oder Markenzeichen (z. B. Rolex-Imitationen, Imitationen von Markenkleidung usw.). Ein Verstoß hat den sofortigen Platzverweis ohne Gebührenrückerstattung zur Folge.

An jedem Stand muss sichtbar eine Standkarte mit vollständigem Vor- und Zunamen sowie der Anschrift des Betreibers hängen.

Jeder Standplatz ist nach Beendigung des Marktes sauber zu hinterlassen sowie von jeglichem Müll zu befreien und privat zu entsorgen. Evtl. vorhandene Abfallbehälter sind nicht für die Entsorgung des Mülls der Standbetreiber vorgesehen. Die erhobene Müllkaution wird nur bei ordnungsgemäß hinterlassenen Standplätzen wieder ausbezahlt, ansonsten einbehalten.

Werbung und Aushänge über betriebsfremde Veranstaltungen sind absolut untersagt und haben den sofortigen Verweis vom Veranstaltungsort sowie ein Hausverbot zu Folge.

Einige unserer Veranstaltungsgelände werden videoüberwacht, außerdem werden evtl. Foto- und Filmaufnahmen für Werbezwecke gemacht, die wir in verschiedenen Medien veröffentlichen. Die Zustimmung der Teilnehmer wird mit Betreten des Geländes wirksam.

DHD-Märkte GmbH

Begaer Str. 20

32683 Barntrup

Geschäftsführer: Hans-Eckhard Nahrwold

Sitz der Gesellschaft: Barntrup 

Eingetragen beim Amtsgericht Lemgo HRB 8731

Finden Sie auf unseren Märkten, wonach Sie schon immer gesucht haben oder machen Sie selbst mal einen Stand. Es lohnt sich immer. Schnell sind ein paar hundert Euro verdient und der Keller bietet wieder etwas mehr Platz.

DHD-Märkte GmbH (früher der heisse draht Abteilung Märkte) aktualisiert auf der Homepage www.dhd-maerkte.de jede Woche die Termine, Anfangszeiten und Preise für seine Trödelmärkte, Trödelmarkt und Flohmarkt, Flohmärkte, Großflohmärkte, Osnabrücker Kinderwelt, Babymärkte, grossflohmarkt, gross-flohmarkt.de, Gross-Flohmarkt.de, grossflohmarkt.de, Großflohmarkt, Großflohmärkte, Hannover-Messe, Neue Bult, Halle Gartlage, Telekomplatz Bad Salzuflen, Messe Zentrum Bad Salzuflen, Messezentrum Bad Salzuflen, Ikea Flohmarkt Osnabrück,