Marktordnung

Allgemeine Marktordnung für alle DHD-Veranstaltungen


Die nachfolgende Marktordnung gilt für alle Veranstaltungen der DHD-Märkte GmbH. Sie ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern/Ausstellern sowie Grundlage für den Zutritt von Besuchern. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes wird diese Marktordnung verbindlich anerkannt.

1. Allgemeine Verhaltenspflichten und Haftung
Jeder Teilnehmer und Besucher hat sich so zu verhalten, dass keine Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Personen entsteht.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Teilnehmer, Besucher oder Dritte verursacht werden.
Für selbstverschuldete Unfälle sowie für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, Waren, Fahrzeugen oder Aufbauten haftet ausschließlich der jeweilige Verursacher.

2. Verkaufszeiten
Sofern nicht ausdrücklich anders bekannt gegeben, gelten folgende Verkaufszeiten:
Samstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Sonntag: 11:00 – 17:00 Uhr

3. Anreise, Aufbau und Standplatzvergabe
Eine Anreise am Vortag sowie Übernachtungen auf dem Veranstaltungsgelände sind untersagt.
Die Standplatzvergabe erfolgt frühestens ab 06:00 Uhr am Veranstaltungstag. Ein Aufbau vor dieser Zeit ist nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlung kann der Standplatz ohne Anspruch auf Ersatz geräumt werden.
Die Vergabe der Standplätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eintreffens, wobei der Veranstalter aus organisatorischen Gründen berechtigt ist, einzelne Teilnehmer bevorzugt einzuweisen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz oder auf Ersatz von Aufwendungen oder entgangenem Gewinn besteht nicht.

4. Weisungsrecht und Hausrecht
Den Anordnungen des Veranstalters, seiner Beauftragten und Helfer ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.
Bei Verstößen gegen diese Marktordnung oder Anweisungen des Veranstalters kann ein sofortiger Platzverweis ohne Rückerstattung des Standgeldes erfolgen.

5. Standgrößen, Fahrzeuge und Flächen
Die vom Teilnehmer angegebene Standgröße ist Grundlage für die Berechnung des Standgeldes.
Abweichungen werden nachberechnet.
Bei Verbleib eines Kraftfahrzeuges am Stand wird eine Mindestfrontlänge von 3 Metern berechnet.
Die maximale Standtiefe beträgt mit Fahrzeug 4 Meter, ohne Fahrzeug 2 Meter.
Zu groß dimensionierte Fahrzeuge oder Anhänger sind nach dem Entladen unverzüglich auf die vorgesehenen Parkflächen zu verbringen.
Hauptgänge sind jederzeit freizuhalten. Eine Nutzung der Gänge für Waren oder Aufbauten ist untersagt.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen oder Anhängern. Abschleppmaßnahmen erfolgen auf Kosten des Teilnehmers.

6. Strom- und Energieversorgung
Ein Anspruch auf Stromversorgung besteht nicht.
Der Veranstalter haftet nicht für Stromausfälle, Spannungsschwankungen oder daraus resultierende Schäden.
Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf von Strom ist untersagt.
Imbissstände haben Vorrang bei der Stromversorgung.

7. Sicherungspflichten
Stände, Aufbauten und Waren sind durch den Aussteller standsicher zu errichten und gegen Wind, Sturm und sonstige Witterungseinflüsse zu sichern.
Der Aussteller ist für die Verkehrssicherung in seinem Standbereich einschließlich der Kundenlauffläche verantwortlich.
Der Veranstalter übernimmt keine Räum- oder Streupflicht im Standbereich der Aussteller.

8. Warenangebot und Genehmigungen
Neuware ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Imbiss-, Getränke- und Lebensmittelverkauf ist ausschließlich mit gesondertem Vertrag erlaubt.
Der Aussteller ist selbst verantwortlich für alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Nachweise.
Der Veranstalter übernimmt keine Prüfpflicht und stellt sich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

9. Verbotene Waren
Der Verkauf von verbotenen, gefälschten, nicht lizenzierten oder gesetzeswidrigen Waren ist untersagt.
Bei Verstoß erfolgt ein sofortiger Platzverweis ohne Rückerstattung.
Der Aussteller stellt den Veranstalter von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

10. Müll und Sauberkeit
Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen.
Abfälle sind privat zu entsorgen.
Bei Verstoß wird eine ggf. erhobene Müllkaution einbehalten. Evtl. wird ein Marktverbot ausgesprochen.

11. Foto- und Videoaufnahmen
Auf dem Veranstaltungsgelände können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
Diese dienen der Dokumentation und Werbung.
Übersichtsaufnahmen gelten als genehmigt. Einzelporträts erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit.

12. Höhere Gewalt
Bei Absage, Abbruch oder vorzeitigem Ende der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder witterungsbedingter Umstände besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

DHD-Märkte GmbH
Begaer Str. 20
32683 Barntrup

Geschäftsführer: Hans-Eckhard Nahrwold

Sitz der Gesellschaft: Barntrup 

Eingetragen beim Amtsgericht Lemgo HRB 8731

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DHD-Märkte GmbH (früher der heisse draht Abteilung Märkte) aktualisiert auf der Homepage www.dhd-maerkte.de jede Woche die Termine, Anfangszeiten und Preise für seine Trödelmärkte, Trödelmarkt und Flohmarkt, Flohmärkte, Großflohmärkte, Osnabrücker Kinderwelt, Babymärkte, grossflohmarkt, gross-flohmarkt.de, Gross-Flohmarkt.de, grossflohmarkt.de, Großflohmarkt, Großflohmärkte, Hannover-Messe, Neue Bult, Halle Gartlage, Telekomplatz Bad Salzuflen, Messe Zentrum Bad Salzuflen, Messezentrum Bad Salzuflen, Ikea Flohmarkt Osnabrück,